Zweck & Aufgabe

  1. Gemeinnützigkeit der Stiftung
    Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke der Abgaben – Ordnung.“
  2. Zweck der Stiftung ist:
    a) den künstlerischen Nachlass von Ulrich C. Eipper zu bewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen;
    b) sollten die Erträge für den Zweck unter a) nicht in vollem Umfang benötigt werden, soll die Stiftung Kinder im musischen Bereich (Malerei, Musik Theater Tanz etc.) fördern
  3. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
    a) Verwaltung des künstlerischen Nachlasses des Ulrich C Eipper, indem der Nachlass der Öffentlichkeit durch Ausstellungen und Leihgaben sowie durch Führungen der Stifterin zugänglich gemacht wird.
    b) Förderung der musischen Fächer vorwiegend an Kindergärten, Vorschulen und Grundschulen in der Region, im Bereich Malerei, Musik, Theater und Tanz.
    c) Förderung von musischen Projekten vorwiegend an Kindergärten, Vorschulen und Grundschulen in der Region und Verleihung von Geldpreisen.